Die Arten des Arbeitszeugnisses. Generell unterscheidet man zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das "qualifizierte" und das "einfache" Arbeitszeugnis.
ist lediglich eine Art Arbeitsbescheinigung. In ihr wird bestätigt, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum bei dem Arbeitgeber beschäftigt war. Darüber hinaus ist anzugeben, in welchem Bereich der Arbeitnehmer tätig gewesen ist. Die Art der Beschäftigung ist dabei genau und vollständig zu beschreiben. Zusatzqualifikationen oder Vorgesetztenfunktionen und Fortbildungsmaßnahmen müssen ebenfalls im Zeugnis erwähnt werden. Der Entlassungsgrund hingegen, soll nicht im einfachen Zeugnis stehen.
In der Praxis hat sich das qualifizierte Zeugnis durchgesetzt. Da diese Art des Zeugnisses auch Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers gibt, ist es zur Einschätzung des Arbeitnehmers bei späteren Bewerbungen von erheblicher Bedeutung. Das qualifizierte Zeugnis muss alle Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für einen potentiellen neuen Arbeitgeber von Interesse sind. Es muss der Wahrheit entsprechen und soll insgesamt wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Diese beiden Anforderungen sind nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen. Um dem Wahrheitsgedanken Rechnung zu tragen, wird man daher zumindest schwerwiegende Mängel mit in das Zeugnis aufnehmen können und auch müssen.