Das qualifizierte Arbeitszeugnis wird rechtlich durch die gesetzlichen Forderung bestimmt, wahr und wohlwollend zu sein. Ein Beispiel für eine Hilfstätigkeit: War der Mitarbeiter faul, dann wäre es zwar wahr, aber nicht wohlwollend, dies ins Zeugnis zu schreiben. Es darf aber auch nicht drinstehen, er sei fleißig gewesen, denn das wäre zwar wohlwollend, aber nicht wahr.
Es darf also bzgl. Fleiß und Faulheit nichts im Arbeitszeugnis stehen. Bei einem fleißigen Mitarbeiter hingegen darf dies im Zeugnis stehen und sollte es auch, wenn die Tätigkeit so einfach ist, dass sie durch Fleiß bzw. Faulheit wesentlich bestimmt wird. Daraus folgt, dass in einem Zeugnis für eine einfache Tätigkeit entweder steht, der Mitarbeiter sei fleißig gewesen oder aber eben diesbezüglich nichts. Das macht das Lesen von Arbeitszeugnissen so kryptisch.
Denn man muss beim Lesen wissen, welche positive Eigenschaft fehlt, um zu erkennen, wie schlecht das Zeugnis den Arbeitnehmer beschreibt. Dies gilt analog für andere Eigenschaften, die entsprechend der Tätigkeit wichtig sind.
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